Aktualisierung der indischen Standards für Reifen (IS 15633, IS 15636, IS 15627)

IS 15633

Reifen für nahezu jede Art von Fahrzeug benötigen in Indien seit 2009 die BIS-Zertifizierung. Dazu müssen die Reifen den indischen Standards entsprechen. Es gibt in Indien drei technische Standards für Autoreifen: den IS 15633:2005 für Reifen von Personenkraftwagen und den IS 15636:2016 für Reifen kommerzieller Fahrzeuge. Außerdem gibt es noch den IS 15627 für Reifen von Zwei- und Dreiradfahrzeugen sowie Rikschas u.ä. Kleinfahrzeugen. 

Alle drei Standards wurden im April vom technischen Kommittee des Bureau of Indian Standards in Neu Delhi aktualisiert auf IS 15633:2022, IS 15636:2022 und IS 15627:2022, respektive. Die folgenden Änderungen wurden vorgenommen:
Abschnitt 3:Definitionen:
  • 3.3.4. Die Definition für verstärkte Reifen wurde neu formuliert: Reifen “der dafür ausgelegt ist, bei einem höheren Luftdruck mehr Last zu tragen als der Last, die der entsprechende Standardreifen mit dem Standard-Luftdruck tragen würde.”
  • 3.17. Bezeichnung Reifengröße: ein weiterer Punkt wurde hinzugefügt: “Eine konventionelle Zahl, die den Felgennenndurchmesser bezeichnet und entspricht dem durch Codes ausgedrückten Durchmesser (Zahlen unter 100). Der Wert in mm wird durch Multiplikation dieser Zahl mit 25,4 ermittelt.”
  • 3.20. eine Definition kam dazu: “Reifen auf Felgenkonfiguration (Tyre to Rim Fitment Configuration)- Der Typ der Felge, auf die der Reifen montiert werden soll.”
Abschnitt 4: Testanforderungen:
  • 4.1.1.3. äußerer Reifendurchmesser: die Standards für normale Reifen sind gleich geblieben, aber die Bemessungsmethoden wurden genauer spezifiziert: Für [Standard-] Größen, bei denen jedoch die Einstufung und/oder das Geschwindigkeitssymbol und die Angaben zum Druckverlust nicht aufgeführt sind, dürfen Querschnittsbreite und der Außendurchmesser bestimmte (im Anhang genannte) Werte nicht überschreiten.
  • 4.1.3.1. Grenzwerte für die Reifenbreite wurden spezifiziert: weniger als 4% schmaler, oder weniger als 4% (Radialreifen) oder 6% (Diagonalreifen) breiter, im unteren Bereich des Reifens jedoch 20mm breiter als die Testfelge. Eine Ausnahme gibt es bei Reifen mit speziellen Schutzrippen: hier darf die Toleranz um 8mm überschritten werden.
Abschnitt 5: Markierung:
  • f.: Bei Reifen mit metrischer Bezeichnung ist die Kennzeichnung der Tragfähigkeitskennzahl obligatorisch.
  • m.: der Hinweis der Markierung für nachschneidbare Reifen wurde ersetzt durch die Anforderung der Kennzeichnung jeglicher Reifenverstärkung.
  • 5.4. die Anforderungen an die Methode der Markierung wurden spezifiziert: “Die in 5.1 genannten Markierungen müssen dauerhaft in die Reifen eingegossen oder dauerhaft eingraviert/geätzt sein. Diese müssen deutlich lesbar sein und sich im unteren Bereich des Reifens auf mindestens einer der Seitenwände befinden. Die Gravur/Ätzung muss während des Herstellungsprozesses des Reifens und spätestens 24 Stunden nach der Entnahme des Reifens aus der Form erfolgen.”
Abschnitt 6: Kriterien für Typenzulassung:
  • 6.3. Reifen mit anderen Nennwerten als denen, die im Anhang C des Standards aufgelistet sind, sollen nach den Spezifikationen des Herstellers geprüft werden.
  • 6.2.5.2: das Material (Nylon (polyamide) / polyester / rayon etc. (one type)) ist nun auch ausschlaggebend für die Einstufung des Reifentyps (unterschiedliches Material ansonsten gleicher Reifen = zwei Zertifikate).
Abschnitt 7: Konformität von Produktionsprüfungen:
  • die Anforderung zweijähriger Überprüfungen der Qualitätskontrolle in der Produktion wurde ersatzlos gestrichen.
Abschnitt 8: BIS Certification Marking:
  • die Regeln der Markierung mit dem Standard-Logo der BIS kommen jetzt aus dem Bureau of Indian Standards Act, 2016 und haben damit eine andere rechtliche Grundlage (keine wirkliche Änderung).
Die Anhänge unterscheiden nun zwischen verstärkten und nicht verstärkten Reifen:
  • Anhang C 4.1.1. Prüfmethode für verstärkte Luftreifen wurde geändert in Anhang B 4.1 und Reifen werden nun nicht mehr mit 2,3 bar geprüft, sondern mit 2,2 bar.
  • Anhang F 4.4.1 VORGEHEN BEI DER WULSTABNAHMEPRÜFUNG wurde nun zu Anhang E 4.4: nicht verstärkte Reifen solle nweiterhin auf 1,8 bar aufgepumpt werden, verstärkte Reifen aber auf 2,2 bar.
  • 3.26. Tragfähigkeitskennzahl: unter bestimmten Bedingungen kann noch eine zweite Tragfähigkeitskennzahl angegeben werden.
  • 5.1.j) Marking: an Stelle eines ‘U’ oder dem Wort “REGROOVABLE” soll nun ein ‘Ω’ oder das Wort “REGROOVABLE” auf einen nachschneidbaren Reifen aufgebracht werden.
  • 8 BIS Certification Marking: die Regeln der Markierung mit dem Standard-Logo der BIS kommen jetzt aus dem Bureau of Indian Standards Act, 2016 und haben damit eine andere rechtliche Grundlage (keine wirkliche Änderung).
  • hauptsächlich wurden Rikschas und andere Kleinfahrzeuge hinzugefügt sowie optionale Markierungen.
  • weiterhin muss jetzt aber das Material (Nylon / Polyester / Polyamide) angegeben werden.
  • die Breite von Reifen darf nun die Konstruktionsquerschnittsbreite um 4% oder 4mm, je nachdem, welcher Wert kleiner ist, unterschreiten.

Wenn Sie zu diesen oder anderen Punkten irgendwelche Fragen haben oder gerne eine Kopie eines Standards hätten, nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt mit uns auf. Unsere langjährigen Kontakte zu allen relevanten indischen Behörden erlauben uns eine schnelle Beantwortung und wir unterstützen Sie gerne in jedem Zertifizierungsvorhaben.

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